Grundsteuererklärung Paket PrivatDigital 300 EUR pro Objekt inkl. 19% USt. 

Für alle, die digital und kostengünstig durch mich die Grundsteuerfeststellung erstellen möchten ist Grundsteuererklärung PrivatDigital das richtige Paket.
Alle benötigten Informationen und unsere Zusammenarbeit tauschen wir über digitale Medien aus.

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf und nutzen Sie das Kontaktformular – ich freue mich auf Sie!

Das Paket beinhaltet die Erstellung aller Grundsteuererklärungen auf Basis der von Ihnen gemachten Angaben inkl. der Prüfung der sich hieraus ergebenden Grundsteuer-Messbescheide und -Steuerbescheide.

Das Angebot gilt für Gebäude und Grundstücke im Privatvermögen. Pro Objekt (Grundstück undGebäude) wird eine pauschale Gebühr von 252,10 zzgl. 47,90 USt abgerechnet. Die Pauschale gilt als vereinbart für 1 Jahr und wird nach § 14 StBVV vereinbart.

Die folgenden Voraussetzungen sind bindend für die pauschale Gebühr.
Voraussetzungen:

  • Die genannte Pauschale wird pro Objekt berechnet, ab 3 Objekten erhalten Sie einen Nachlass von 15% für alle Objekte.
  • Alle Unterlagen und Informationen werden ausschließlich digital durch Sie geliefert.
  • Alle Rückfragen und Ergebnisse stelle ich Ihnen ausschließlich digital zur Verfügung.
  • Der Austausch der Unterlagen findet ausschließlich durch den von mir vorgegebenen Weg statt. Ich verwende M365 von Microsoft; unsere Zusammenarbeit zur Erstellung der Grundsteuererklärung wird über die Produkte Microsoft Teams, Microsoft OneDrive und Microsoft Planner erfolgen. Die Steuererklärung wird mit der Anwendung „GrundsteuerDigital“ der fino taxtech GmbH erstellt und elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.


Zusatzarbeiten zur Grundsteuererklärung:

  • Rat, Auskunft, Erstberatung nach § 21 StBVV (z.B. persönliches Beratungsgespräch)
  • Sonstige Einzeltätigkeiten §23 StBVV (z.B. Anträge oder Berichtung einer Erklärung)
  • Rechtsbehelfe § 40 StbVV i.V.m. §§ 2, 13 RVG Nr. 2300 VV-RVG (z.B. Einspruch oder Widerspruch)

Zusatzarbeiten im Rahmen der Grundsteuererklärung werden nach § 13 StBVV mit einer Zeitgebühr von 105,00 EUR pro Stunde zzgl. 19% USt, entspricht Brutto 124,95 EUR,  abgerechnet.