Beratung
&
Steuer-Deklaration
Sie sind auf der Suche nach kreativen Lösungen und fundierter Beratung?
Ich verfüge über langjährige Erfahrung und höre Ihnen zu. Vertrauensvoll, persönlich:
Bei mir ist jeder Mandant Chefsache! Ich bin bei jedem Schritt an Ihrer Seite.
Lernen Sie
mich kennen
Beratung
Die Zukunft wird vieles ändern, das ist gewiss. Aktuell drängen viele digitale Lösungen auf den Markt, die vieles Versprechen.
Was mir wichtig ist, ist der menschliche Aspekt.
Die Partnerin, die Ihnen zuhört.
Die Hand, die Ihnen hilft.
Daniela Curth, die Sie berät und Ihnen bei der Erreichung Ihrer Ziele hilft.
Meine Vision
Wenn Sie an das glauben, was Sie tun, können Sie Großes erreichen. Und ich möchte Sie auf Ihrem Weg einfach gut beraten! Für mich fängt gute Beratung beim Zuhören an. Nur, wer seinen Mandanten versteht, kann ihm wirklich helfen. Das ist der Grund, warum ich mich mit Ihnen austausche und Ihnen so bei der Erreichung Ihrer Ziele helfen möchte.
Meine Wurzeln
Wir alle haben eine Leidenschaft für etwas. Das hier ist meine!
Ich habe schon früh nach meiner Schulzeit in Augsburg mit einer Lehre in einer kleinen Steuerkanzlei begonnen und mich im Laufe der Jahre immer weiter ausgebildet. Mit der bestandenen Steuerberaterprüfung in 2010 habe ich mich selbstständig machen dürfen. Seitdem stehe ich meinen Mandanten mit Rat und Tat zur Verfügung. Und ich lerne jeden Tag etwas Neues dazu.
Arbeiten Sie mit mir
Sie sind auf der Suche nach jemandem mit Erfahrung und den richtigen Fähigkeiten, der Ihr Unternehmen nach vorne bringen kann? Ich finde die perfekte Lösung für Sie und Ihre Ziele. Kontaktieren Sie mich gerne!
Telefon 09 11 / 39 42 03 - 30
Mail [email protected]
Grundsteuer-Erklärung
Die Bundesregierung reformiert die Grundsteuer: Ab 2025 wird die Steuer neu berechnet. Die Grundsteuer wird bemessen auf Ihr Eigentum und evtl. Erbbaurechte auf Grundstücke und Gebäude.
Und das funktioniert so:
Ab 2022 werden alle Grundstücke neu bewertet, jeder Eigentümer muss eine elektronische Feststellungserklärung an die Finanzverwaltung zur Neubewertung und Festsetzung neuer
Grundsteuermessbeträge übermitteln. Auf der Basis der neuen Messbeträge (Grundsteuermessbescheid) berechnet die Gemeinde mit dem individuellen Hebesatz die für Ihren Grund fällige Grundsteuer (Grundsteuerbescheid).